Kostenübersicht
Anfallende Gebühren:
Die Gebühren sind von der Anzahl der Beilagen abhängig, welche von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Deswegen ist eine genaue Angabe der anfallenden Kosten nicht möglich.
Zahlungsmöglichkeiten:
Der entstandene Kostenersatz kann in der KFZ-Prüfstelle Graz nur mit Bankomatkarte bzw. mit allen in Österreich gängigen Kreditkarten oder Erlagschein bezahlt werden. In den Außendienststellen kann der Kostenersatz nur mit Erlagschein bezahlt werden.
Kostenübersicht im Detail:
Achtung neu!
Die Tarife für die außerhalb des Amtes vorgenommenen Prüfung eines Fahrzeuges für Genehmigungen und Bewilligungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 betragen
1. | Für jeden Omnibus oder jeden Omnibusanhänger oder jedes Gelenkkraftfahrzeug | 24 Euro |
2. | Für jeden sonstigen Kraftwagen oder Änhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen |
10 Euro |
3. | Für jeden sonstigen Kraftwagen oder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen |
30 Euro |
4. | Für jedes Kraftfahrrad | 5 Euro |
Genehmigung eines gesamten Fahrzeuges bzw. Änderung an einem Fahrzeug
Fahrzeugart | Genehmigung eines gesamten Fahrzeuges | Genehmigung von Änderungen an einem Fahrzeug |
Krafträder | ca 85 bis 150 Euro | ca 20 bis 100 Euro |
Omnibusse | ca 220 bis 300 Euro | ca 55 bis 200 Euro |
Sattelanhänger | ca 165 bis 220 Euro | ca 35 bis 160 Euro |
andere Anhänger | ca 55 bis 100 Euro | ca 10 bis 60 Euro |
PKW, LKW und andere Fahrzeuge | ca 120 bis 200 Euro | ca 30 bis 130 Euro |
Überprüfung von Fahrzeugen für die Zulassungsbehörde (§56 KFG 1967)
Fahrzeugart | Details zur Fahrzeugart | Kosten |
PKW | ca 60 Euro | |
LKW | bis 3,5 t bis 18 t bis 26 t über 26t |
ca 65 Euro ca 95 bis 113 Euro ca 105 bis 123 Euro ca 121 bis 139 Euro |
Anhänger, Kraftrad | bis 3,5 t über 3,5 t |
ca 20 Euro ca 40 bis 58 Euro |
Zugmaschinen | bis 40 km/h über 40 km/h |
ca 40 Euro ca 65 Euro |
Omnibusse | ca 105 bis 123 Euro |
wichtiger Hinweis!
Die jeweiligen Kostenbeiträge bei einer §56 KFG 1967 sind nur dann zu entrichten, wenn beim jeweiligen Fahrzeug schwere Mängel festgestellt wurden. Wurden jedoch keine bzw. nur leichte Mängel festgestellt, so ist kein Kostenbeitrag zu entrichten.
Technische Verkehrskontrolle (§58 KFG 1967)
Fahrzeuge | Kosten |
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen | 40 Euro |
Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen | 25 Euro (pro Achse) |
höchstens jedoch (auch Fahrzeugkombinationen) | 120 Euro |
Krafträder | 10 Euro |
Lärm, Abgas | 10 Euro |
wichtige Hinweise!
Die jeweiligen Kostenbeiträge bei einer §58 KFG 1967 sind nur dann zu entrichten, wenn beim jeweiligen Fahrzeug schwere Mängel festgestellt wurden. Wurden jedoch keine bzw. nur leichte Mängel festgestellt, so ist kein Kostenbeitrag zu entrichten.
Kosten für sonstige Leistungen
Leistung | Art | Kosten |
Dateneingabe eines Fahrzeuges mit EG-Betriebserlaubnis |
KFZ Anhänger |
113,20 Euro 74,20 Euro |
10 km/h Bescheinigung | 65,40 Euro | |
COP - Dokumente | keine Kosten | |
CEMT - Dokumente | keine Kosten | |
Duplikat | 40,30 Euro |