Begutachtungsintervalle
Personenkraftwagen (Klasse M1) außer Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge:
- 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
- 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
- danach jährlich
Zugmaschinen und Motorkarren, Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h, bis maximal 40 km/h:
- 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
- 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
- danach jährlich
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren, Bauartgeschwindigkeit über 30 km/h, bis maximal 40 km/h:
- 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
- 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
- danach jährlich
Anhänger bis 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse:
- 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
- 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
- danach jährlich
Landwirtschaftliche Anhänger (dies muss im Zulassungsschein aufscheinen):
- 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
- 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
- danach jährlich
Anhänger, die dazu bestimmt sind, mit Krafträdern, ausgenommen Motorfahrrädern, gezogen zu werden:
- 1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
- 2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
- danach jährlich
Historische Fahrzeuge (dies muss im Zulassungsschein aufscheinen):
- alle 2 Jahre
Alle anderen Fahrzeuge:
- jährlich