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Umweltalarmplan

Der Alarmplan des Landes Steiermark, insbesondere für Ereignisse, bei denen Kohlenwasserstoffe in die Umwelt austreten, hat sich im Verlauf mehrerer Jahrzehnte entwickelt und basiert somit auf einer langjähriger Erfahrung.

Vorläufer des Umweltalarmplans war der „Ölalarmplan", der erstmals im Jahre 1981 verlautbart wurde. Im Zuge der gesetzlichen und organisatorischen Änderungen wurde dieser zum Chemiealarmplan und bis zum Jahr 2007 mehrfach novelliert.

Der Umweltalarmplan   

  • beschreibt die Szenarien, die einen Umweltalarm auslösen,
  • nennt die bei einem Umweltalarm handelnden Einsatzstellen,
  • legt in groben Zügen den Ablauf eines Umweltalarmes in technischer und finanzieller Hinsicht fest und
  • enthält einen Maßnahmenkatalog, der der/dem Umweltalarm-Sachverständigen als Anhaltspunkt beim Vorschlag von Abwehr- und Sanierungsmaßnahmen dient.

Im Zuge der Organisationsreform des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wurden die erforderlichen Anpassungen an eine moderne und kosteneffiziente Verwaltung umgesetzt, die sich auch auf die Konzeption des Chemiealarmplanes auswirkt.

An der Novellierung des Chemiealarmplanes und dessen Anpassung an die neuen organisatorischen Vorgaben wird seit geraumer Zeit gearbeitet. Voraussichtlich wird dieser Plan im Jahr 2022 fertiggestellt und unter dem Titel „Umweltalarmplan" neuerlich veröffentlicht werden.

          

 

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  • A15 Energie, Wohnbau, Technik

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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