Ökofonds: Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
1. Juli 2025 bis 28. Februar 2026
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren mit einer Stackleistung von unter 500 kW und den damit unmittelbar verbundenen Anlagenbestandteile (inkl. allfälliger Kompressoren und Speicheranlagen) für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in der Steiermark.
Dazu zählen keinesfalls:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses gewährt. Dafür stehen in dieser Ausschreibung 1.500.000 EUR zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.
Bei dem Investitionszuschuss kommen folgende Förderungsgrenzen zur Anwendung:
- Max. Förderungssatz bei Elektrolyseuren mit einer Stackleistung
- bis einschließlich 100 kW: 70% der förderungsfähigen Kosten,
- zwischen 101 kW und 500 kW: 60% der förderungsfähigen Kosten.
- Maximale Förderungshöhe je Antrag und Projektvorhaben: 400.000 EUR
- Je Projektvorhaben darf nur ein Antrag gestellt werden
Formale Voraussetzungen
- Der Förderungsantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung bzw. Beauftragung eingereicht werden, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
- Die geförderte Anlage muss zumindest 7 Jahre betrieben werden.
- Es darf keine Überförderung von mehr als 100 % der anrechenbaren Anschaffungskosten erfolgen.
- Förderungen anderer Gebietskörperschaften sind von dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis über zusätzliche finanzielle Unterstützungen ist vorzulegen.
- Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden.
- Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Ein Nachweis über die ausschließliche Erzeugung von „erneuerbarem Wasserstoff" muss möglich sein.
Technische Voraussetzungen
- Für die Anlage sind alle Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen und die darin angeführten Vorgaben einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich neue (nicht gebrauchte) Komponenten/Anlagenteile verwendet werden.
- Der Elektrolyseur darf eine Stackleistung von 499,99 kW nicht überschreiten.
- Es muss sichergestellt sein, dass mit der geförderten Anlage ausschließlich "erneuerbarer Wasserstoff" erzeugt wird.
- Die Speicherkapazität des Wasserstoffspeichers darf eine angemessene Größe, die dem vorgesehenen Verwendungszweck des Wasserstoffs entspricht, nicht überschreiten.
- Die für den Betrieb des Elektrolyseurs notwendigen Inputströme (Wasser, Strom) sind in einer Art und Weise auszugestalten, dass ein Betrieb dessen gewährleistet ist.

Ausschreibung (pdf)
Kurzinformation (pdf)
Weitere notwendige Unterlagen zum Förderungsantrag:
Projektkonzept (docx)
Projektdaten (xlsx)
De-minimis-Erklärung (xlsx)
Eidesstattliche Erklärung KMU (pdf)
Einreichplattform:
Anträge können ab 1. Juli 2025 über ein eGovernment Onlineformular eingereicht werden.

Für nähere Fragen zur Förderungseinreichung bzw. zur Förderungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:
- Energie Agentur Steiermark
Karoline Schön
Telefon: +43 316 269700-46
E-Mail: office@ea-stmk.at