Verzeichnis "Qualitätsgesicherte Fernwärmesysteme"
Gemäß § 80h Abs. 1 hat die Landesregierung aufgrund der Daten in der Fernwärmedatenbank festzustellen, ob ein Fernwärmesystem die Anforderungen für "qualitätsgesicherte Fernwärme" erfüllt. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Betreiberin oder des Betreibers. Dieser Antrag ist nach vollständigem Ausfüllen aller erforderlichen Informationen direkt in der Fernwärmedatenbank zu stellen.
In der nachfolgenden Liste sind alle Fernwärmesysteme in der Steiermark aufgeführt, die gemäß § 80h Abs. 3 Stmk. BauG die entsprechenden Kriterien für "qualitätsgesicherte Fernwärmesysteme" erfüllen. Eine Aktualisierung der Liste erfolgt in regelmäßigen Abständen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste wird nicht übernommen. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
| Allgemeine Anfragen | fernwaerme@stmk.gv.at | ( 316/877 - 4075 |

