Ökofonds: Innovative Energiespeicher
1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027
Was wird gefördert?
Diese Ausschreibung gliedert sich in zwei Module.
Modul 1: Innovatives Umsetzungskonzept
Erstellung eines „Innovativen Umsetzungskonzepts“ für die in Modul 2 angeführten Förderungsgegenstände.
Die Einreichfrist endet am 31. Oktober 2026.
Modul 2: Umsetzung
Konkrete Umsetzungen/Investitionen zur Neuerrichtung von innovativen Energiespeichern (TRL 7 und 8) in der Steiermark.
Die Einreichfrist endet am 31. Juli 2027.
Ein Förderungsantrag kann von juristischen Personen gestellt werden. Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer können Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, Energiegemeinschaften usw. sein.
Privatpersonen sind nicht förderungsfähig.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses gewährt. Dafür stehen in dieser Ausschreibung in Summe 1.000.000 EUR zur Verfügung. Davon entfallen 100.000 EUR auf Modul 1 und 900.000 EUR auf Modul 2. Sollten die Förderungsmittel von Modul 1 nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, fallen die übrigen Mittel Modul 2 zu.
Modul 1 - Innovatives Umsetzungskonzept:
Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss beträgt für kleine Unternehmen 80 %, für mittlere 70 % und alle anderen 60 % der förderungsfähigen Planungsdienstleistungen (Simulationen, Berechnungen, Komponentenauswahl, externe Expertisen, Dienstleistungen durch Forschungseinrichtungen etc.) bzw. max. 20 % der voraussichtlichen Höhe der Investition für die Umsetzung, jedoch max. 10.000 EUR.
Modul 2 - Umsetzung:
Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss beträgt:
- maximal 30 % der umweltrelevanten Mehrkosten,
- für mittlere Unternehmen maximal 40 % der umweltrelevanten Mehrkosten und
- für kleine Unternehmen, Kleinstunternehmen und sonstige Antragsberechtigte maximal 50 % der umweltrelevanten Mehrkosten.
Der maximale Förderungsbeitrag kann bis zu 200.000 EUR betragen.
Das Mindestinvestitionsvolumen für die Umsetzung muss 30.000 EUR an förderungsfähigen Kosten übersteigen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Anreizförderung, daher muss der Förderungsbeitrag mindestens 15 % der anrechenbaren Investitionskosten betragen.
Kosten für die Detail- bzw. Ausführungsplanung können bis maximal 10 % der Gesamtinvestition anerkannt werden.
Sofern eine Förderung für das Modul 1 „Innovatives Umsetzungskonzept" gewährt wurde, verringert sich der mögliche Anteil der Kosten für die Detail- bzw. Ausführungsplanung beim Förderungsgegenstand „Umsetzung" auf max. 5 %.
1. Formale Voraussetzungen
- Die Umsetzung des Förderungsgegenstands (Modul 1, Modul 2) erfolgt in der Steiermark.
- Der Förderungsantrag ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Planungsdienstleistungen sowie Anlagenteilen einzureichen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Dem Antrag sind die gemäß Punkt 7.1 der Förderungsausschreibung erforderlichen Unterlagen anzufügen.
- Alle für dieses Projekt geplanten oder bereits erhaltenen Förderungen sind anzugeben. Die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen sind einzuhalten.
- Es darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Kosten) erfolgen.
- Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden.
- Mögliche Bundesförderungen sind unter Einhaltung der beihilferechtlichen Förderungshöchstgrenzen vorrangig in Anspruch zu nehmen und ehestmöglich zu beantragen.
- Die erforderlichen Genehmigungen sind nachzuweisen und die Anlage ist dementsprechend zu betreiben.
- Einem begleiteten Monitoring ist zuzustimmen.
2. Technische Voraussetzungen
- Die Anlage ist von Befugten zu planen, zu errichten und abzunehmen.
- Der Speicher muss als „Behind-the-meter" System ausgeführt sein.
- Der Speicher muss an eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie angeschlossen werden und mindestens 75 % seiner jährlichen Energie daraus beziehen.
- Es dürfen ausschließlich neue (nicht gebrauchte) Komponenten/Anlagenteile verbaut werden. Ausgenommen davon sind Second-Life-Speichersysteme gemäß Punkt 11. der Förderungsausschreibung.
- Das Projektvorhaben muss eine wesentliche CO2-Einsparung und Erhöhung der Energieeffizienz leisten. Die Feststellung erfolgt über eine automatisierte Berechnung im Projektdatenblatt auf Basis von vorgegebenen CO2-Faktoren und dem erwarteten jährlichen Energieumsatz des Speichers.
Ausschreibung (pdf)
Kurzinformation (pdf)
Weitere notwendige Unterlagen zum Förderungsantrag:
Projektkonzept (docx)
Projektdaten (xlsx)
Einreichplattform:
Anträge können ab 1. Juli 2026 über das
eGovernment Onlineformular eingereicht werden.

Für nähere Fragen zur Förderungseinreichung bzw. zur Förderungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:
Energie Agentur Steiermark
MMag.a Alexandra Malik
Telefon: +43 316 269700 - 17
E-Mail: alexandra.malik@ea-stmk.at

