Baustoffliste ÖA

Die österreichische Baustoffliste ÖA legt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den in Österreich erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit fest. Optisch dokumentiert und damit für den Verwender der Baustoffe kenntlich wird die Erfüllung dieser Anforderungen mit dem Einbauzeichen ÜA, welches an den Produkten in geeigneter Form anzubringen ist.

Grundlage für die Anbringung des Einbauzeichens ÜA durch den Hersteller ist die Vorlage eines positiven Übereinstimmungszeugnisses bzw. einer Herstellererklärung.
Die Baustoffliste ÖA wird vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) als Verordnung herausgegeben.

  

 1. Novelle zur Neufassung

15.03.2019

 Neufassung 2015

15.08.2015

 2. Novelle zur 5. Ausgabe

01.09.2012

 1. Novelle zur 5. Ausgabe

02.08.2010

 5. Ausgabe

13.05.2008

 4. Ausgabe

08.02.2007

 3. Ausgabe

15.12.2005

 2. Ausgabe

01.01.2003

 1. Ausgabe

01.11.2001