Bewilligungen und Bescheinigungen

Das Referat KFZ-Wesen ist für folgende Bewilligungen und Bescheinigungen zuständig:

  • 10 km/h Bescheinigung
  • Bummelzüge
  • Bewilligung zum Ziehen nicht zugelassener Anhänger
  • COP Dokument 

10 km/h Bescheinigungen

Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h dürfen in Österreich nur dann betrieben werden, wenn der Lenker eine "10 km/h" - Bescheinigung vorweisen kann. Solch eine Bescheinigung kann nach Vorführung des Fahrzeuges bei einer unserer Prüfstellen ausgestellt werden. 

Bummelzüge

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zulässig, sogenannte „Bummelzüge" bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h zu lenken. Die dafür notwendige Bewilligung kann bei der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau beantragt werden - die Begutachtung der Fahrzeuge erfolgt durch die Sachverständigen des Referat KFZ-Wesen nach Terminvereinbarung.

Bewilligung zum Ziehen nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zulässig, nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger (z.B.: Bauhütten, Abschleppachsen,...) mit Kraftfahrzeugen zu ziehen. Die dafür notwendige Bewilligung kann bei der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau beantragt werden. Die Begutachtung der Fahrzeuge erfolgt durch die Sachverständigen des Referat KFZ-Wesen nach Terminvereinbarung.

COP-Dokument

Für die Berechnung der ÖKO-Punkte im Nutzfahrzeugbereich ist ein COP-Dokument notwendig. Die Bestätigung dieser Dokumente kann in der Zentrale Graz vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vom Generalimporteur vorgedrucktes COP-Dokument
  • Zulassungsschein
  • Genehmigungsdokument


Für das Ansuchen betreffend Genehmigung von Fahrzeugen, stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung:

Terminvereinbarung KFZ-Landesprüfstelle