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Kostenübersicht

Anfallende Gebühren:

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten und von der Anzahl der Beilagen abhängig, welche von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Deswegen ist eine genaue Angabe der anfallenden Kosten nicht möglich.

Die Antragsgebühren i.d.H.v. € 21,00 sind bei Antragsstellung jedenfalls zu entrichten.

 

Zahlungsmöglichkeiten:

Der entstandene Kostenersatz kann in der KFZ-Landesprüfstelle sowie in den Außendienststellen ausschließlich mit Bankomatkarte bzw. mit allen in Österreich gängigen Kreditkarten entrichtet werden.

Kostenübersicht im Detail

Die Tarife für die außerhalb des Amtes vorgenommenen Prüfung eines Fahrzeuges für Genehmigungen und Bewilligungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 betragen:

1. Für jeden Omnibus oder jeden Omnibusanhänger oder jedes Gelenkkraftfahrzeug  24 €
2. Für jeden sonstigen Kraftwagen oder Änhänger mit einem höchstzulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen 
10 €
3. Für jeden sonstigen Kraftwagen oder Anhänger mit einem höchstzulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen 
30 €
4. Für jedes Kraftfahrrad  5 €

Genehmigung eines gesamten Fahrzeuges bzw. Änderung an einem Fahrzeug

Fahrzeugart Genehmigung eines gesamten Fahrzeuges Genehmigung von Änderungen an einem Fahrzeug
Krafträder ca. 85 bis 150 € ca. 20 bis 100 €
Omnibusse  ca. 220 bis 300 € ca. 55 bis 200 €
Sattelanhänger  ca. 165 bis 220 € ca. 35 bis 160 €
andere Anhänger  ca. 55 bis 100 € ca. 10 bis 60 €
PKW, LKW und andere Fahrzeuge  ca. 120 bis 200 € ca. 30 bis 130 €
Abbruch Kosten Dateneingabe §31 Abs. 4 Z 2 KFG 1967 (pro angefangene ½ h) 30 €

 

Überprüfung von Fahrzeugen für die Zulassungsbehörde (§56 KFG 1967)

Fahrzeugart  Details zur Fahrzeugart  Kosten 
PKW    ca. 60 €
LKW  bis 3,5 t
bis 18 t
bis 26 t
über 26 t 
ca. 65 €
ca. 95 €
ca. 105 €
ca. 121 €
Anhänger, Kraftrad  bis 3,5 t
über 3,5 t 
ca. 20 €
ca. 40 €
Zugmaschinen  bis 40 km/h
über 40 km/h 
ca. 40 €
ca. 65 €
Omnibusse    ca. 105 €

 

Wichtiger Hinweis!

Bestehen Bedenken hinsichtlich des Zustandes eines Fahrzeuges, kann die Behörde eine besondere Überprüfung gemäß § 56 KFG 1967 anordnen. Dabei wird ein Gutachten gemäß § 57 Abs. 1 KFG 1967 eingeholt. Die Behörde kann stattdessen die Vorlage eines Gutachtens gemäß § 57a Abs. 1 KFG 1967 verlangen.

Das vorgeschriebene Gutachten ist innerhalb der festgelegten Frist vorzulegen. Andernfalls wird die Zulassung aufgehoben. Der Ladungsbescheid ist am Tag der Überprüfung bei der Landesprüfstelle vorzulegen.

Kosten der besonderen Überprüfung

Wird die erste behördlich angeordnete Überprüfung positiv abgeschlossen, entstehen grundsätzlich keine Kosten. Werden schwere Mängel gemäß § 57 Abs. 7 KFG 1967 festgestellt, ist für die Überprüfung und jede erforderliche Nachprüfung ein Kostenersatz zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nachprüfung positiv oder negativ abgeschlossen wird.

Eine freiwillig beantragte besondere Überprüfung ist immer kostenpflichtig.

Ersetzt die besondere Überprüfung bei positivem Ergebnis die nächste fällige Begutachtung gemäß § 57a KFG 1967, ist ebenfalls ein Kostenersatz zu entrichten. Dieser Wunsch ist im Vorfeld bekanntzugeben und darf nur in der KFZ-Landesprüfstelle, Petreifelderstraße 102, 8041 Graz durchgeführt werden.

Technische Verkehrskontrolle (§58 KFG 1967)

Fahrzeuge Kosten
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen 40 €
Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen 25 € (pro Achse)
höchstens jedoch (auch Fahrzeugkombinationen) 120 €
Krafträder 10 €
Lärm, Abgas 10 €

 

Wichtiger Hinweis!

Die jeweiligen Kostenbeiträge bei einer §58 KFG 1967 sind nur dann zu entrichten, wenn beim jeweiligen Fahrzeug schwere Mängel festgestellt wurden. Wurden jedoch keine bzw. nur leichte Mängel festgestellt, so ist kein Kostenbeitrag zu entrichten.

 

Kosten für sonstige Leistungen

Leistung  Art Kosten 
Dateneingabe eines Fahrzeuges mit EG-Betriebserlaubnis alle Fahrzeuge 122 €
10 km/h Bescheinigung   80,70 €
COP - Dokumente    keine Kosten
CEMT - Dokumente    keine Kosten
Duplikat   47 €

 

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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