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Import von Fahrzeugen

Grundsätzliches

Importieren Sie ein Fahrzeug und wollen Sie es in Österreich zulassen, benötigen Sie einen Einzelgenehmigungsbescheid oder einen Datenauszug.

NOVA - Mwst - CO2

Informationen bezüglich Mehrwertsteuer, NOVA und CO2 Abgabe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitz - Finanzamt.

Import eines Fahrzeuges mit EG-Bauartgenehmigung (EG-Betriebserlaubnis)

Grundsätzlich ist der bevollmächtigte Generalimporteur für die Eingabe der Daten verantwortlich.
Näheres unter Fahrzeuggenehmigungen.
Zwingend vorgeschrieben ist eine EU-Betriebserlaubnis für neue PKW´s ab 1997, bei Motorrädern und Lof-Zugmaschinen ab 2003.

Liste der bevollmächtigten Generalimporteure

Hinweis:
Wurde das Fahrzeug gegenüber seinem Serienzustand nachträglich verändert, so sind Veränderungen nach der Dateneingabe beim zuständigen nicht amtlichen Sachverständigen (NASV) anzuzeigen (Genehmigungen von Änderungen am Fahrzeug) und werden getrennt beurteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese nur aufgrund nicht EG-konformer, nationaler Bestimmungen des jeweiligen Herkunftlandes genehmigt wurden und eine Genehmigung dieser Änderungen in Österreich nicht möglich ist.

Import eines Fahrzeuges ohne EG-Bauartgenehmigung (EG-Betriebserlaubnis)

Für importierte Fahrzeuge kann eine Genehmigung in Österreich erwirkt werden, wenn die zum Zeitpunkt der Erstzulassung, entweder in Österreich oder in der europäischen Gemeinschaft, gültigen Bestimmungen eingehalten werden.

Dies bedeutet:
Wurden zum Zeitpunkt der Erstzulassung Fahrzeuge genau der selben Type auch in Österreich bzw. der europäischen Gemeinschaft erstmalig zugelassen, so kann eine Genehmigung erlangt werden, wenn ein solches Fahrzeug importiert wird.

Hinweis:
Bei Fahrzeugen, welche gegenüber ihrem Serienzustand verändert wurden kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund nicht EG-konformer, nationaler Bestimmungen des jeweiligen Herkunftlandes genehmigt wurden und eine Genehmigung dieser Änderungen in Österreich nicht möglich ist.

Für fahrzeugbezogene Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Senden Sie die technischen fahrzeugbezogenen Daten entsprechend den Inhalten eines COC-Dokuments (vor allem erfüllte Richtlinien hinsichtlich Abgas- und Betriebsgeräusch) oder eine Kopie Ihres Fahrzeugdokumentes entweder

per Fax an 0316/877 - 4730
oder
per Email an kfzpruefstelle@stmk.gv.at

 

Top Links

> Detailinformation Genehmigungsverfahren

 

> Benutzerhandbuch FGS-Firmentool

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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