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Kennzeichen

Hinteres Kennzeichenformat

Anbringung des Kennzeichens hinten am Fahrzeug

1. Horizontale Lage:

  • Kennzeichen muss entweder in der Fahrzeugmitte oder links davon montiert sein.

2. Höhe:

  • 2- oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge:
    Unterkante mindestens 0,2m über Fahrbahn, Oberkante maximal 1,2m über Fahrbahn.
  • Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
    Unterkante mindestens 0,3m über Fahrbahn, Oberkante maximal 4m über Fahrbahn.
  • Andere Kraftfahrzeuge und Anhänger:
    Unterkante mindestens 0,3m über Fahrbahn, Oberkante maximal 1,2m über Fahrbahn.

3. Schräglage:

  • 2- oder 3.rädrige Kraftfahrzeuge:
    Das Kennzeichen darf maximal 30° nach oben und maximal 15° nach unten geneigt sein.
  • Andere Kraftfahrzeuge und Anhänger:
    Das Kennzeichen darf maximal 5° von der Senkrechten abweichen.
    Soweit es auf Grund der Form des Fahrzeuges erforderlich ist, jedoch bis 30° nach oben und maximal 15° nach unten.

4. Sichtwinkel:

  • 2- oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge:
    30° seitlich außen, 30° von oben, 5° von unten.
  • Andere Kraftfahrzeuge und Anhänger:
    30° seitlich außen, 15° von oben, 0° von unten.
    Liegt der obere Rand des Kennzeichens allerdingst mehr als 1,2m über der Fahrbahn, dann 15° von unten.

5. Ausleuchtung:

  • Umbau der Kennzeichenleuchte in der Art, dass eine ausreichende Ausleuchtung gegeben ist. Informationen bezüglich der richtigen Montage erhält man vom Hersteller der
    Kennzeichenleuchte.
  • Verwendet werden dürfen nur Kennzeichenbeleuchtungen mit einem Genehmigungszeichen.

Allgemeine Vorgehensweise

Üblicherweise muss bei der Änderung von ein- auf zweizeilig eine andere Kennzeichenleuchte montiert werden, welche für das Ausleuchten einer derartigen Kennzeichentafel genehmigt ist. Bei der Änderung von zwei- auf einzeilig muss üblicherweise eine zusätzliche Leuchte montiert werden.
Danach ist das umgebaute Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorzuführen. Sind alle Vorschriften erfüllt, erfolgt die Änderung im Genehmigungsdokument.
Die Änderung im Zulassungsschein wird durch eine Zulassungsstelle durchgeführt.

Hinweis:
Erfüllt die Kennzeichenbeleuchtung nach dem Umbau die Kriterien sowohl für ein einzeiliges als auch für ein zweizeiliges Kennzeichen, so werden beide Formate eingetragen.

 

Top Links

> Detailinformation Genehmigungsverfahren

 

> Benutzerhandbuch FGS-Firmentool

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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