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Sitze

Austausch der SItze

a.) Sitz mit EG-Bauartgenehmigung

Ersetzt man einen Sitz gegen einen Sitz mit EG-BAuartgenehmigung, so ist lediglich das Genehmigungsdokument mitzuführen und erfordert keine Eintragung in das Fahrzeugdokument. Es ist beim Kauf des Sitzes darauf zu achten, dass ein EU-Genehmigungszeichen am Sitz deutlich erkennbar angebracht ist um bei einer Kontrolle die eindeutige Zugehörigkeit des Sitzes zum Gutachten der EG-Bauartgenehmigung nachzuweisen.

b.) Sitz ohne Bauartgenehmigung

Für den Einbau eines Sitzes ohne EG-Bauartgenehmigung muss ein Gutachten über die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie für Sitze und deren Befestigung vorgelegt werden. Der Einbau ist im Genehmigungsdokument einzutragen. Bei fehlender Verstellmöglichkeiten (z.B. "Schalensitz"), wird eine Verwendungseinschränkung, "nur für Wettbewerb" vorgeschrieben.

 

Top Links

> Detailinformation Genehmigungsverfahren

 

> Benutzerhandbuch FGS-Firmentool

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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