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Import von Fahrzeugen

Importieren Sie ein Fahrzeug, so benötigen Sie ein nationales Dokument (z.B. Typenschein, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung, Bescheinigung für eine EG-Betriebserlaubnis (COC-Dokument = Certificate of Conformity) oder einen Datenauszug).

Diesem Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung erteilt oder ein Datenauszug erstellt, um das Fahrzeug zum Verkehr zulassen zu können.

Siehe fallabhängige Vorgehensweise weiter unten. 

Fallabhängige Vorgehensweise

Vorgehensweisen unter folgenden Bedingungen:

Bedingungen 

Fall 1 

Fall 2 

Fall 3 

Fall 4 

Fall 5 

EG-Betriebserlaubnis

ja 

ja 

nein 

ja 

ja 

Bevollmächtigter
vorhanden

ja 

nein 

- 

ja 

nein 

Fahrzeug zum
Serienstand verändert

nein 

nein 

- 

ja 

ja 

           

 

Fall 1.)  

Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt einen Bevollmächtigten laut Liste:
Wenden Sie sich an den Bevollmächtigten des Herstellers.
 Liste der bevollmächtigten Generalimporteure

 

Fall 2.)  

Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt keinen Bevollmächtigten laut Liste bzw. kommt er seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht unverzüglich (14 Tage nach Zustellung der Unterlagen) nach:
Senden Sie die Unterlagen gemäß Punkt a) an:
 Link zu Punkt a)

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik 
KFZ-Wesen
Petrifelderstraße 102
8041 Graz

 

Fall 3.)  

Es handelt sich um ein Fahrzeug ohne EG-Betriebserlaubnis:
Termin bei einer unserer Prüfstellen vereinbaren.
Mit Unterlagen gemäß Punkt b) und Fahrzeug zum Termin erscheinen.
 Link zu Punkt b)

Andere Reifen, Räder (Felgen), Spoiler, Fahrwerk und ähnliches machen üblicherweise keine Einzelgenehmigung notwendig. Bei Unklarheiten bitte unter Anfügung der genauen Daten eine Anfrage unter kfzpruefstelle@stmk.gv.at

 

Fall 4.)  

Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt einen Bevollmächtigten laut Liste, das Fahrzeug weist jedoch Veränderungen auf (z.B. Spoiler, andere Räder) welche dem Landeshauptmann anzuzeigen sind.
Dateneingabe durch den Bevollmächtigten (siehe Fall 1) und anschließend Termin bei einer unserer Prüfstellen vereinbaren.
Mit Unterlagen und Fahrzeug zum vereinbarten Termin erscheinen.
Siehe Genehmigungen von "Änderungen am Fahrzeug"

 

Fall 5.)  

Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt keinen Bevollmächtigten laut Liste bzw. kommt er seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht unverzüglich (14 Tage nach Zustellung der Unterlagen) nach, und das Fahrzeug weist Veränderungen auf (z.B. Spoiler, andere Räder) welche dem Landeshauptmann anzuzeigen sind.
Termin bei einer unserer Prüfstellen vereinbaren.
Mit Unterlagen gemäß Punkt a) (ohne Antrag), Unterlagen bezüglich der Änderung(en) (Genehmigungen von "Änderungen am Fahrzeug") und Fahrzeug zum vereinbarten Termin erscheinen.
 

 

Top Links

> Detailinformation Genehmigungsverfahren

 

> Benutzerhandbuch FGS-Firmentool

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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