Terminvereinbarung KFZ-Landesprüfstelle
Wichtige Informationen:
Terminvereinbarungen für behördliche Überprüfungen (Ladungsbescheid der Polizei bzw. Bezirkshauptmannschaft zur Vorführung gem. §56 KFG1967) richten Sie bitte per E-Mail, mit dem Ladungsbescheid als Anlage, an kfzpruefstelle@stmk.gv.at.
Erforderliche Dokumente/Unterlagen im Zuge der Antragstellung:
Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert Ihr Anliegen im Feld Anmerkung zur Terminvergabe.
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten sind nachfolgende Unterlagen hochzuladen:
- Vollmacht
- Amtl. Lichtbildausweis Vollmachtinhaber/in
- Amtl. Lichtbildausweis Vollmachtgeber/in
Erforderliche Dokumente/Unterlagen für einen Datenauszug gemäß § 28b KFG1967 (Eintragung in die Genehmigungsdatenbank):
Bitte übermitteln Sie nachfolgende Unterlagen unmittelbar nach Antragstellung an folgende E-Mail-Adresse: kfzpruefstelle@stmk.gv.at:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Typenschein, Datenblatt, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Certificate of Conformitiy (COC), Gutachten, ...
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2
- wenn vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
- alle weiteren zulassungsrelevanten Dokumente/ Gutachten
- Lichtbilder vom Fahrzeug (links vorne und rechts hinten)
- Foto vom Fahrzeug links vorne in JPEG-Format (.jpg)
- Foto vom Fahrzeug rechts hinten in JPEG-Format (.jpg)
- Kaufvertrag/ Besitznachweis
- Sonstige für die Genehmigung relevante Dokumente/Gutachten.
Bei vollständigem Einbringen des Antrages wird der ehestmögliche Termin im jeweilig ausgewählten Bezirk von der KFZ-Landesprüfstelle per E-Mail vergeben.
Zu einem zugewiesenen Termin können nur jene Fahrzeuge angenommen werden, die auf dem Antragsformular auch tatsächlich angeführt sind.
Termine sowie Fahrzeuge können nicht getauscht werden!
Bei Antragstellung muss das Fahrzeug bereits zur Verfügung stehen und sich im verkehrs- und betriebssicheren, sowie vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
Mitzubringende Unterlagen
Für die Überprüfung sind neben dem Fahrzeug folgende Unterlagen mitzubringen:
- vor Ort ist ausschließlich eine bargeldlose Zahlung möglich (Bankomatkarte, Kreditkarte)
- alle Dokumente und Gutachten:
- Zulassungsscheine im Original
- Genehmigungsdokument im Original - Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Kontrollblätter, o.ä. (hinterlegte Dokumente sind rechtzeitig zu beheben)
- alle weiteren zulassungsrelevanten Dokumente/ Gutachten
- Kaufvertrag/ Besitznachweis
- für Kraftfahrzeuge, bei denen ein Fahrtschreiber vorgeschrieben ist, der letzte Überprüfungsnachweis (nicht älter als 2 Jahre)
- für Kraftfahrzeuge mit Hebebühne, Ladekrane, o.ä. das Prüfbuch (letzte Eintragung nicht älter als 1 Jahr)
- für Fahrzeuge mit einem verstärkten Aufbau nach EN12642 Code XL das Prüfzertifikat (letzte Prüfung laut Angabe im Zertifikat)
- für Kraftfahrzeuge der Klasse N2 und N3 (> 3,5 t) ist eine Beladung von mind. 80 % der höchst möglichen Nutzlast erforderlich, um eine hohe Wirkung der Abbremsung am Prüfstand zu gewährleisten.
- bei unfallbeschädigten Fahrzeugen eine Bescheinigung sowie das Vermessungsprotokoll der optischen Vermessung an der Vorder- und Hinterachse.
Das Fahrzeug ist im gereinigtem Zustand und unbeladen (ausgenommen Punkt 2 h ) vorzuführen. Eingeschlagene Fahrgestellnummer, Typenschilder und Motornummer müssen vollständig und gut sichtbar sein.
Wenn bei der Überprüfung schwere Mängel festgestellt werden, ist ein Kostenersatz gem. §56 Abs. 4 KFG1967 zu entrichten.