Kontrolle der gemäß § 57 a KFG 1967 ermächtigten Betriebe
In Österreich werden für die wiederkehrende Begutachtung der Fahrzeuge ("Pickerl") vorwiegend Betriebe ermächtigt, die auch Reperaturen an Fahrzeugen durchführen.
Ein derartiges System findet sich in der Europäischen Union auch in Großbritannien und Holland.
Um die Objektivität dieser Überprüfungen gegenüber der Europäischen Gemeinschaft entsprechend nachweisen zu können, ist ein Qualitätssicherungssystem erforderlich.
Das Referat KFZ-Wesen ist dafür zuständig, dieses System umzusetzen.
Im Rahmen dieses Qualitätssystems werden mehrere Maßnahmen durchgeführt:
- Direkte Kontrolle der ermächtigten Betriebe durch regelmäßige Revisionen
- Besondere Überprüfung von Altfahrzeugen
- Direkte technischen Kontrollen von Fahrzeugen im Verkehr
In der Steiermark sind ca. 600 Werkstätten ermächtigt, die wiederkehrende Begutachtungen durchführen dürfen. Diese Ermächtigungen können auf unterschiedliche Fahrzeugkategorien (z.B. Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht) eingeschränkt sein.
Zuständig für die Ermächtigung von Werkstätten ist die Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau, erreichbar unter Tel: +43 (316) 877-2983.