Anhängevorrichtung

Mit EG-Genehmigungszeichen

Die Anbringung einer EG-genehmigten Anhängevorrichtung (erkennbar am Genehmigungszeichen am Typenschild) ist nicht anzeigepflichtig. Der Lenker muss jedoch einen Nachweis mitführen, aus dem hervorgeht, dass für die Anhängevorrichtung eine EG-Genehmigung nach der Regelung 94/20 EG vorliegt und die Anhängevorrichtung für das Fahrzeug geeignet ist. An Fahrzeugen, die nach dem 30.12.1997 genehmigt wurden, dürfen nur EG-genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden.
Fehlen diese Nachweise oder werden häufig Auslandfahrten durchgeführt, wird eine Eintragung der Anhängevorrichtung empfohlen.

Ohne EG - Genehmigungszeichen

Bei Anhängevorrichtungen ohne EG - Genehmigungszeichen sind prinzipiell alle Fahrzeuge in der KFZ-Prüfstelle (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz) oder bei den Prüfstellen der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden vorführen.

Wichtig:

Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Originaler Typenschein bzw. Genehmigungsdokument und Einbaubestätigung von einer Fachwerkstätte,...