Airbag

Austausch der Airbags auf gleiche Type

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte oder einer gleichwertigen Werkstätte aufbewahren
  • keine Eintragung im Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) erforderlich

Austausch der Airbags auf andere, nicht gleicher Type

Erforderliche ist: 

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung).
  • Das Fahrzeug in der KFZ-Prüfstelle (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz)  oder bei den Prüfstellen der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden vorführen.

Stilllegung oder Deaktivierung auf Dauer bzw. Wiederaktivierung der Airbags

  • Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter zertifizierter Prüfstellen (Technischer Dienste)
  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte
  • Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung).
  • Das Fahrzeug in der KFZ-Prüfstelle (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz) oder bei den jeweiligen Prüfstellen der Bezirksverwaltungsbehörden vorführen.