Import von Fahrzeugen
Importieren Sie ein Fahrzeug, so benötigen Sie ein nationales Dokument (z.B. Typenschein, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung, Bescheinigung für eine EG-Betriebserlaubnis (COC-Dokument = Certificate of Conformity) oder einen Datenauszug).
Diesem Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung erteilt oder ein Datenauszug erstellt, um das Fahrzeug zum Verkehr zulassen zu können.
Siehe fallabhängige Vorgehensweise weiter unten.
Fallabhängige Vorgehensweise
Vorgehensweisen unter folgenden Bedingungen:
Bedingungen |
Fall 1 |
Fall 2 |
Fall 3 |
Fall 4 |
Fall 5 |
EG-Betriebserlaubnis |
ja |
ja |
nein |
ja |
ja |
Bevollmächtigter vorhanden |
ja |
nein |
- |
ja |
nein |
Fahrzeug zum Serienstand verändert |
nein |
nein |
- |
ja |
ja |
Fall 1.) |
Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt einen Bevollmächtigten laut Liste:
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Fall 2.) |
Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt keinen Bevollmächtigten laut Liste bzw. kommt er seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht unverzüglich (14 Tage nach Zustellung der Unterlagen) nach: |
Fall 3.) |
Es handelt sich um ein Fahrzeug ohne EG-Betriebserlaubnis: Andere Reifen, Räder (Felgen), Spoiler, Fahrwerk und ähnliches machen üblicherweise keine Einzelgenehmigung notwendig. Bei Unklarheiten bitte unter Anfügung der genauen Daten eine Anfrage unter kfzpruefstelle@stmk.gv.at
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Fall 4.) |
Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt einen Bevollmächtigten laut Liste, das Fahrzeug weist jedoch Veränderungen auf (z.B. Spoiler, andere Räder) welche dem Landeshauptmann anzuzeigen sind.
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Fall 5.) |
Es handelt sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis und es gibt keinen Bevollmächtigten laut Liste bzw. kommt er seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht unverzüglich (14 Tage nach Zustellung der Unterlagen) nach, und das Fahrzeug weist Veränderungen auf (z.B. Spoiler, andere Räder) welche dem Landeshauptmann anzuzeigen sind. |