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Überprüfung von Fahrzeugen für die Zulassungsbehörde (§56 KFG 1967)

Fahrzeuge, bei denen Bedenken bestehen, ob sie noch verkehrs- und betriebssicher sind oder noch die Umweltstandards (Lärm, Rauch, Abgas) erfüllen, können von der Zulassungsbehörde zu einer Kfz-Prüfstelle der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, Referat KFZ-Wesen vorgeladen werden.
Dies ist insbesondere möglich nach schweren Unfallschäden (z.B.: gravierende Verformung des Fahrwerkes etc.), nach Anzeige auf Grund technischer Mängel sowie bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 12 Jahren.
Die gesetzliche Grundlage hiefür bildet das Kraftfahrgesetz (§56 KFG 1967).

Wenn bei der besonderen Überprüfung auf Grund einer Vorladung keine oder lediglich leichte Mängel festgestellt werden, so ist kein Kostenersatz zu entrichten.

Werden bei einer besonderen Überprüfung jedoch schwere Mängel festgestellt, ist ein entsprechender Kostenersatz für die jeweilige Fahrzeugklasse zu entrichten. Die Höhe des Kostenersatzes finden sie im Link zur Kostenübersicht.

Bei der besonderen Überprüfung ist das Fahrzeug in der Kfz Prüfstelle Graz (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz) bzw. bei einer Prüfstelle der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden vorzuführen.

Folgende Fahrzeugdokumente sind mitzubringen:

  • Typenschein, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung, Dateneingabe nach §28b
  • eventuell Achsvermessung bei Unfallfahrzeugen
  • Prüfbuch bei Kränen, Seilwinden (Abdeckung nicht vergessen, sofern erforderlich), Ladebordwände, etc...
  • Gutachten gemäß §24/§24a (Fahrtenschreiber/Kontrollgerät) - falls erforderlich
  • Bei geänderten Auspuff-Endschalldämpfern: EG-Konformitätserklärung
  • Eventuell Lärmarmprüfung (falls vorhanden)

Einen Überprüfungstermin und den Ort der freiwilligen Überprüfung können Sie bei unserer KFZ-Prüfstelle oder bei denn jeweiligen Behörden telefonisch vereinbaren (außer es liegt eine Vorladung der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde vor).

Achtung:

Bei Mängeln mit "Gefahr im Verzug" droht die Abnahme des Kennzeichens bzw. Stilllegung des Kraftfahrzeuges.

 

Top Links

> Detailinformation Genehmigungsverfahren

 

> Benutzerhandbuch FGS-Firmentool

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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