Inspektion von Heizungsanlagen
Verzeichnis der anerkannten Prüfberechtigen zur Heizungsanlageninspektion
Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021 führt die Landesregierung ein Verzeichnis der in der Steiermark sachverständigen Prüforgane für die Inspektion von Heizungsanlagen.
Aufnahme in das Verzeichnis der sachverständigen Prüforgane für die Heizungsanlageninspektion
Die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist vom sachverständigen Prüforgan unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen zu beantragen.
Nähere Informationen finden Sie unter: --> Vorzulegende Unterlagen
Kurstermine Inspektion von Heizungsanlagen
Gemäß § 26 des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021 haben sachverständige Prüforgane neben den fachlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4 leg.cit. eine zusätzliche einschlägige Ausbildung oder Schulung auf dem Gebiet der Energieeffizienz von Heizungsanlagen unter der Berücksichtigung der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Erlangung von Grundkenntnissen über die energetische Sanierung von Gebäuden zu absolvieren.
Die Anmeldung für die aktuelle Fortbildungsveranstaltung erfolgt direkt über das WIFI Steiermark:
Anmeldungen unter:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Tel.: 0316/602 - 1234 http://www.stmk.wifi.at/