Fernwärme
Hocheffiziente alternative Fern- und Nahwärmenetze in der Steiermark
Für den Energiebezug dieser Fern- und Nahwärmenetze gilt:
Mindestens 80 % der Energie stammen aus
- erneuerbaren Quellen oder
- die Energie stammt aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU oder
- die Energie stammt aus Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder
- die Energie stammt aus einer Kombination der vorangehend angeführten Energiequellen.
Einige der gelisteten Fern- und Nahwärmenetze erfüllen die oben angeführten Kriterien erst nach einer Übergangszeit. Es liegt aber ein von der Fachabteilung Energie und Wohnbau anerkanntes Entwicklungskonzept vor, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen bis spätestens 31. Dezember 2023 erfüllt werden. Bei diesen Netzen besteht ein Vorrang gegenüber anderen Energieträgern, im Rahmen der Wohnbauförderung bzw. der Ökoförderungen des Landes Steiermark nicht.
Die Fernwärmeliste gibt einen aktuellen Überblick über die Netzstandorte (Gemeinden) und die Kontaktdaten der jeweiligen BetreiberInnen.
- Fernwärmeliste Steiermark
Stand: Mai 2023
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste wird nicht übernommen.
Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Fernwärmedatenerhebung
Zur Beantragung um Aufnahme von zusätzlichen Fern- und Nahwärmenetzen in die Fernwärmeliste ist das Dokument „Fernwärmedatenerhebungsblatt" herunterzuladen und ausgefüllt unter dem Betreff „Fernwärmedatenerhebung" an wohnbau@stmk.gv.at zu übermitteln.
Nach erfolgter Prüfung, ob das Fern- bzw. Nahwärmenetz die Voraussetzungen erfüllt und die Einwilligung zur Datenveröffentlichung („Einwilligung Fernwärmeliste") vorliegt, kann das neue Netz in die Fernwärmeliste aufgenommen werden.
- Fernwärmedatenerhebungsblatt
Stand 2023
Einwilligung Fernwärmeliste
Das Dokument „Einwilligung Fernwärmeliste" herunterladen und ausgefüllt unter dem Betreff „Einwilligung Fernwärmeliste" an wohnbau@stmk.gv.at übermitteln.