Energiegemeinschaften

Zusammenschluss zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie

Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie. Das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) ermöglicht erstmals, dass sich Personen zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg Energie

  • produzieren
  • speichern
  • verbrauchen
  • und verkaufen.

Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen definieren zwei Energiegemeinschafts-Modelle: die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft" und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft".

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte finden Sie  hier

Weiterführende allgemeine Informationen und FAQs:

 www.energiegemeinschaften.gv.at

Förderprogramm des Klima- und Energiefonds:

 https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_EG_v5.pdf

 

Kontakt

Ihr Kontakt für spezielle Fragen zum Thema:

Johannes Kohlmaier, MSc.
Energieagentur Steiermark gGmbH
Tel.L: +43 316 269700
Email: energiegemeinschaften@ea-stmk.at

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